Archivgut
Akte
Stettin, Soziale Frauenschule der Provinz Pommern
1934 - 1988
,
1 Mappe
Weitere Informationen
| Einrichtung: | Alice Salomon Archiv | Berlin |
|---|---|
| Orginaltitel: | Wohlfahrtsschulen Bd. X/38 |
| Bestell-Signatur: | 5-ReiP.100 |
| Jahr: | 1934 - 1988 |
| Sprache: | Deutsch |
| Beschreibung: | |
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1. Soziale Frauenschule der Provinz Pommern. Staatlich anerkannte Wohlfahrtsschule. Landeshaus Stettin. In: Pommersche Wohlfahrtsblätter, 10. Jg., Nr. 3/1934.\[W9]\\[W9]\2. Schreiben Luise Hoffmann, geb. Schubert, Willem-van-Vloten-Str. 30, 4600 Dortmund 30, den 19. 9. 1988. \[W9]\\[W9]\3. Bescheinigung. Fräulein Luise Schubert, geb. 8. 6. 1923 in Ahlbeck, zuletzt wohnhaft in Stettin, Deutsche Strasse 46, besuchte in der Zeit vom 15. Oktober 1943 bis 31. Januar 1945 die Frauenschule für soziale und sozialpädagogische Berufe in Stettin (Träger: Der Oberpräsident von Pommern) und legte am 31. Januar 1945 das Staatsexamen als Fürsorgerin ab.\[W9]\Als derzeitige Dozentin der Frauenschule für soziale und sozialpädagogische Berufe in Stettin gehörte ich der staatlichen Prüfungskommission an.\[W9]\Wegen der Kriegsverhältnisse konnte den Prüflingen kein Zeugnis ausgehändigt werden. Sie erhielten lediglich eine Bescheinigung über das bestandene Examen, die Fräulein Schubert jedoch auf der Flucht abhanden gekommen ist.\[W9]\Siegel Dr. Ilsemarie Schickenberg. Leiterin des Kreisjugendamtes Springe am Deister. Springe, den 2. Januar 1950.\[W9]\\[W9]\4. Ausweis über die staatliche Anerkennung von Volkspflegerinnen. Luise Schubert aus Geismar, Hauptstrasse 266, geb. am 8. Juni 1923 in Ahlbeck, die vor dem staatlichen Prüfungsausschuss in Stettin die Prüfung als Volkspflegerin, Hauptfach Gesundheitsfürsorge bestanden und das vorgeschriebene Probejahr mit Erfolg abgelegt hat, wird hiermit staatlich als Volkspflegerin anerkannt, und zwar mit Wirkung vom 1. 6. 1949.\[W9]\Für den Fall, dass Tatsachen bekannt werden, die den Mangel derjenigen Eigenschaften dartun, die zur Ausübung des Berufes einer Volkspflegerin erforderlich sind, oder dass die Volkspflegerin den in Ausübung der staatlichen Aufsicht erlassenen Vorschriften beharrlich zuwiderhandelt, kann die Zurücknahme der Anerkennung erfolgen.\[W9]\Hannover, den 8. April 1950. Der Niedersächsische Kultusminister. Im Auftrage (Siegel) Turn.\[W9]\\[W9]\5. Dienstleistungszeugnis. Fräulein Luise Schubert, geb. 8. Juni 1923, war nach Beendigung ihrer Arbeitsdienstpflicht in der Zeit vom 4. Oktober 1941 bis zum 26. März 1942 im hiesigen städtischen Krankenhaus zur Ableistung ihres halbjährigen Kriegshilfsdienst eingesetzt. Sie war hier zur Mithilfe und Unterstützung des Schwesternpersonals tätig und hatte Gelegenheit, sich mit allen vorkommenden Arbeiten in der Krankenpflege, bei Operationen und im Verbandszimmer vertraut zu machen. \[W9]\Fräulein Schubert hat sich während ihrer Tätigkeit als eine außerordentlich tüchtige, begabte und arbeitsfreudige Kraft erwiesen, die den Schwestern in allen Arbeiten zur Hand ging und ihnen eine wirkliche und wertvolle Hilfe war. Ihr stets freundliches und kameradschaftliches Verhalten verdient besondere Anerkennung.\[W9]\Nach Beendigung ihrer Kriegshilfsdienstzeit hat Frl. Schubert das hiesige Krankenhaus verlassen, im in ihre Heimat zurückzukehren. Meine besten Wünsche begleiten sie für ihre Zukunft.\[W9]\Soldin, den 1. April 1942. Der Bürgermeister. Siegel Unterschrift.\[W9]\\[W9]\6. Der Oberbürgermeister der Stadt Stettin. Wohlfahrtsverwaltung. Az. Familienfürsorge. Luise Schubert hat vom 8. 4. 1942 bis zum 15. 10. 1943 in der Familienfürsorge der Stadt Stettin gearbeitet. Durch ihre Reife, ihre ernste und gewissenhafte Arbeitsauffassung und ihr soziales Einfühlungsvermögen hat sie gezeigt, dass sie für den Beruf einer Volkspflegerin besonders befähigt ist. Im Verhältnis zu anderen gleichaltrigen Schülerinnen hat sie sowohl in der Gesundheits-, wie in der Jugend- und Wirtschaftsfürsorge hervorragend gearbeitet. Fräulein Schubert ist unbedingt zuverlässig, flink, umsichtig, praktisch und hat eine gute Zeit- und Arbeitseinteilung.\[W9]\Ihre schriftlichen Arbeiten waren einwandfrei. Die Berichte zeugten von Fleiß, Sauberkeit und einer guten Urteilsfähigkeit. Sie waren gut durchdacht und erfassten das Wesentliche. Alle Büroarbeiten wurden pünktlich und zuverlässig ausgeführt.\[W9]\Im Verkehr mit den Volksgenossen war sie ruhig, sicher und gewandt. Sie wurde trotz ihrer Jugend respektiert und war überall beliebt. Ihr Gerechtigkeitsgefühl ist besonders ausgeprägt. Durch ihr immer freundliches und höfliches Wesen, ihre Kameradschaft und ihre unermüdliche Einsatzbereitschaft war sie auch im Kreise ihrer Mitarbeiterinnen geschätzt und beliebt. \[W9]\Siegel. Im Auftrage Goldenbaum Oberfürsorgerin.\[W9]\\[W9]\7. Der Oberbürgermeister der Stadt Stettin. Hauptverwaltung. Az. Pa. 1. Fräulein Luise Schubert, geboren am 8. Juni 1923 in Ahlbeck, Kreis Ückermünde, wurde vom 8. 4. 1942 bis zum 15. 10. 1943 bei der Wohlfahrtsverwaltung der Stadt Stettin beschäftigt. Die Familienfürsorge arbeitet in Stettin für das Fürsorgeamt, Jugendamt und das Gesundheitsamt. … Siegel. Im Auftrage Unterschrift Stadtoberamtmann.\[W9]\\[W9]\8. Schreiben vom 14. 10. 1988 an Frau Hoffmann, geb. Schubert, Willem-van-Vloten-Str. 30, 4600 Dortmund 30.\[W9]\\[W9]\9. Abgangszeugnis Nationalsozialistische Frauenschule für soziale und sozialpädagogische Berufe der Provinz Pommern. Staatlich anerkannt. Träger: Der Oberpräsident von Pommern (Verwaltung des Provinzialverbandes). Fachliche Leitung: NS. Volkswohlfahrt\[W9]\Hildegard Rösler geboren am 20. 7. 1919 hat die Nationalsozialistische Frauenschule für Volkspflege in Stettin vom 1. 10. 1939 bis 30. 9. 1941 regelmäßig besucht. Nach 2 Jahren theoretischer und praktischer Ausbildung gemäß den Bestimmungen des Ministerialerlasses vom 22. Oktober 1920 hat sie die staatliche Prüfung für Wohlfahrtspflegerinnen mit dem Gesamtresultat gut bestanden.\[W9]\Das Ergebnis der Prüfung war folgendes:\[W9]\In dem Hauptfach: Gesundheitsführung: genügend\[W9]\In den allgemeinen Fächern: gut\[W9]\In der schriftlichen Prüfung: gut\[W9]\In der praktischen Arbeit: gut\[W9]\Die Inhaberin dieses Zeugnisses erhält erst nach der Ablegung eines Probejahres in der praktischen sozialen Arbeit und Erlangung der staatlichen Anerkennung das Recht, sich staatlich geprüfte Wohlfahrtspflegerin zu nennen. Stettin, den 30. 9. 1941. \[W9]\Der Vorsitzende der staatlichen Prüfungskommission Unterschriften. Die Direktorin Dr. Schmid, Dr. (Ilsemarie) Schickenberg, Dr. Justi. Siegel\[W9]\\[W9]\10. Schm.: Die Volkspflegerin der NSV in Pommern. In: Nationalsozialistischer Volksdienst, 3. Jg., H. 2/1935, 21-24.\[W9]\\[W9]\11. Ausbildungsstätten der NSV. für Volkspflege. In: Nationalsozialistischer Volksdienst, 6. Jg., H. 3/1939, 135. (Hinweis auf Stettin) (siehe Bd. 5-ReiP.65 (84.)).\[W9]\\[W9]\12. Erste Abschlußprüfung der NSV. für Volkspflege. In: Nationalsozialistischer Volksdienst, 4. Jg., H. 2/1936, 27. |
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