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Jede* hat das Recht, Rechte zu haben : die UN-Frauenrechtskonvention als Menschenrechtsinstrument für die Zivilgesellschaft
Verfasst von:
Almer, Daniela
in:
Frauensolidarität
2020
,
Heft:
3/4
,
38-39 S.
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Weitere Informationen
Einrichtung: | Frauensolidarität | Wien |
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Verfasst von: | Almer, Daniela |
In: | Frauensolidarität |
Jahr: | 2020 |
Heft: | 3/4 |
Sprache: | Deutsch |
Beschreibung: | |
Der Klagsverband hat 2018 die Aufgabe übernommen, einen gemeinsamen Schattenbericht österreichischer NGOs zur UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW „Convention on the Elimination of all Forms of Discrimination Against Women“) zu koordinieren. Als nicht klassische Frauenorganisation war es alles andere als naheliegend, hier die Initiative zu ergreifen. Ein Blick auf die Geschichte des österreichischen Staatenprüfverfahrens zur UN-Frauenrechtskonvention zeigt jedoch sehr schnell: So unkonventionell ist das gar nicht, denn die Beteiligung der Zivilgesellschaft am Monitoring dieses unbestritten wichtigsten Menschenrechtsdokuments für Frauen ist hürdenreich. | |
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