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Gesetz trennt Flüchtlingsfamilie : Irakische Kurdin soll nach Schwerin, Mann und Kinder bleiben in Bremen / Anwalt: "Verstoß gegen Grundgesetz" / Behörde hat "keinen Spielraum"
in:
taz. die tageszeitung
1 S.
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Einrichtung: | belladonna | Bremen |
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Verfasst von: | Friebe; Arvid |
In: | taz. die tageszeitung |
Sprache: | Nicht einzuordnen |
Beschreibung: | |
Eine irakische Kurdin folgte ihrem Mann nach Bremen. Sie soll allerdings in ein Asylbewerberheim nach Schwerin ziehen, wohingegen ihr Mann und beide Kinder in Bremen bleiben sollen. | |
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