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Gesetz trennt Flüchtlingsfamilie : Irakische Kurdin soll nach Schwerin, Mann und Kinder bleiben in Bremen / Anwalt: "Verstoß gegen Grundgesetz" / Behörde hat "keinen Spielraum"
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1 S.
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Weitere Informationen
| Einrichtung: | belladonna | Bremen |
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| Verfasst von: | Friebe; Arvid |
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| Sprache: | Nicht einzuordnen |
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| Eine irakische Kurdin folgte ihrem Mann nach Bremen. Sie soll allerdings in ein Asylbewerberheim nach Schwerin ziehen, wohingegen ihr Mann und beide Kinder in Bremen bleiben sollen. | |
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