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Prostitution soll in Berlin kein Ausweisungsgrund mehr sein : Senat ändert Abschiebepraxis / Zufluchtswohnung schützt Thailänderinnen bei Aussagen gegen Menschenhändler und Zuhälter
Verfasst von:
Olderdissen
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in:
1 S.
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| Einrichtung: | belladonna | Bremen |
|---|---|
| Verfasst von: | Olderdissen; Christine |
| In: | |
| Sprache: | Nicht einzuordnen |
| Beschreibung: | |
| Prostitution soll in Berlin kein Ausweisungsgrund mehr sein, um Prostituierte dazu zu bewegen, gegen ihre Menschenhändler auszusagen. | |
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