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EG-Freizügigkeit gilt ebenso für Prostituierte : Verwaltungsgerichtshof: Ausweisung nur bei Zwangsmaßnahmen auch gegenüber Deutschen
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Weitere Informationen
| Einrichtung: | belladonna | Bremen |
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| Verfasst von: | Riedel; Anne |
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| Sprache: | Nicht einzuordnen |
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| Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hat die EG-Freizügigkeit für Prostituierte bestätigt. Prostitution gelte laut des Gerichts nicht mehr als sitten- und sozialwidrig und kann deshalb nicht zur direkten Ausweisung führen. | |
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