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"Richtungsentscheidung in der Asylpolitik" : Das Bundesverfassungsgericht korrigierte die bisher gültige Rechtsprechung, daß Folter kein Asylgrund ist
Verfasst von:
Gaserow, Vera
in:
taz. die tageszeitung
1 S.
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Einrichtung: | belladonna | Bremen |
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Verfasst von: | Gaserow, Vera |
In: | taz. die tageszeitung |
Sprache: | Nicht einzuordnen |
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Interview mit Wolfgang Grenz über die Revidierung des "Folterurteils" vom Bundesverfassungsgericht. Vorher war Folter an sich kein Asylgrund, wenn der Verfolger keine asylrelevanten Gründe hatte. Nun ist Folter aufgrund der politischen oder religiösen Gesinnung als Asylgrund anerkannt. | |
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