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"Duldung" reicht nicht für Arbeit : Auch auf Wohnungen haben Flüchtlinge keinen Anspruch

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Einrichtung: belladonna | Bremen
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Sprache: Nicht einzuordnen
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Der Fall einer 36jährigen Bosnierin, die mit ihren beiden Töchtern nach Deutschland geflohen ist, zeigt, dass sie mit einem Duldungsstatus weder eine Sozialwohnung bekommt, noch arbeiten gehen kann.
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