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Haftverschonung für Kinder und Mütter : In Nordrhein-Westfalen sollen künftig Kinder und Mütter von Kleinkindern nicht mehr in Abschiebehaft genommen werden. Haft für andere Asylsuchende maximal drei Monate
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Weitere Informationen
| Einrichtung: | belladonna | Bremen |
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| Verfasst von: | Jakobs; Walter |
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| Sprache: | Nicht einzuordnen |
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| In Nordrhein-Westfalen sollen künftig Kinder unter 16 Jahren und Mütter von Kleinkindern nicht mehr in Abschiebehaft genommen werden. Außerdem soll die Abschiebehaft nicht mehr länger als drei Monate andauern. | |
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