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Freundliche Schwestern für den Ernstfall : über die Einplanung und Nutzung von Frauen für militärische und soziale Dienste
Verfasst von:
Hahne, Carola
in:
1991
,
1 Seite
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| Geografika: | |
Weitere Informationen
| Einrichtung: | DENKtRÄUME | Hamburg |
|---|---|
| Verfasst von: | Hahne, Carola |
| In: | |
| Bestell-Signatur: | II 15.1.1 Frauen in die Bundeswehr |
| Jahr: | 1991 |
| Sprache: | Deutsch |
| Beschreibung: | |
| Auf Grundlage der Notstandsgesetze können die Bürger*innen verpflichtet werden im Verteidigungs- oder Spannungsfall die militärische Verteidigungsbereitschaft direkt oder indirekt zu verstärken. Sowohl der Dienst im Freiwilligen Sozialen Jahr wie auch ein Kurs zur Schwesternhelferin bei den Unfall- und Rettungsdiensten wird bei den zuständigen Gesundheitsbehörden erfasst und würde im Verteidigungsfall dazu führen, dass man als verfügbare Krankenpflegekraft eingeplant würde. | |
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