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Auch die Zweitfrau darf bleiben : Muslimische Zweitfrauen fallen oft durch Gesetzeslücken. Denn grundsätzlich wird die Polygamie in Deutschland geächtet. Nun hat ein rheinland-pfälzisches Gericht einer irakischen Zweitgattin Aufenthaltsrecht zugesprochen - aus humanitären Gründen
in:
taz. die tageszeitung
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Einrichtung: | belladonna | Bremen |
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Verfasst von: | Schmitt; Cosima |
In: | taz. die tageszeitung |
Sprache: | Nicht einzuordnen |
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Muslimische Zweitfrauen fallen oft durch Gesetzeslücken. Denn grundsätzlich wird die Polygamie in Deutschland geächtet. Nun hat ein rheinland-pfälzisches Gericht einer irakischen Zweitgattin aus humanitären Gründen ein Aufenthaltsrecht zugesprochen. Problematisch ist, dass man in Deutschland Angst davor hat, zukünftig mehrere Asylmissbräuche durch Zweit- und Drittfrauen zu haben. | |
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