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Dänisches Gericht erkennt erstmals genetischen Fingerabdruck an : Zusammenführung von türkischer Familie aufgrund einer DNA-Analyse gestattet / Anwendung bald auch in Strafprozessen
Verfasst von:
Gamillscheg, Hannes
in:
Frankfurter Rundschau
1 S.
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Einrichtung: | belladonna | Bremen |
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Verfasst von: | Gamillscheg, Hannes |
In: | Frankfurter Rundschau |
Sprache: | Nicht einzuordnen |
Beschreibung: | |
Erstmals hat ein dänisches Gericht einen Gen-Test als Beweis in einem Verfahren zur Familienzusammenführung zugelassen. Nachdem die sogenannten "genetischen Fingerabdrücke" untermauert hatten, dass es sich bei den drei Kindern tatsächlich um die biologischen Kinder eines türkischen Paares handelt, hob das Kopenhagener Oberlandesgericht den Ausweisungsbescheid auf. | |
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