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Finanzierung von Frauenhäusern : Regelung außerhalb des BSHG
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Weitere Informationen
| Einrichtung: | belladonna | Bremen |
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| Verfasst von: | ZIF Zentrale Informationsstelle für Autonome Frauenhäuser |
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| Sprache: | Nicht einzuordnen |
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| Die Zentrale Informationsstelle für Autonome Frauenhäuser fordert ein Bundesgesetz, dass die Finanzierung von Frauenhäusern regelt. Konkret soll die Stadt, in der das Frauenhaus ist, die Miete, Instandhaltung und Verwaltungskosten übernehmen. Das Land soll zudem die Personalkosten decken und der Bund die Investitionskosten. | |
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