Artikel Presseartikel

Finanzierung von Frauenhäusern : Regelung außerhalb des BSHG

in:
1 S.
Weitere Suche mit:

Weitere Informationen

Einrichtung: belladonna | Bremen
Verfasst von: ZIF Zentrale Informationsstelle für Autonome Frauenhäuser
In:
Sprache: Nicht einzuordnen
Beschreibung:
Die Zentrale Informationsstelle für Autonome Frauenhäuser fordert ein Bundesgesetz, dass die Finanzierung von Frauenhäusern regelt. Konkret soll die Stadt, in der das Frauenhaus ist, die Miete, Instandhaltung und Verwaltungskosten übernehmen. Das Land soll zudem die Personalkosten decken und der Bund die Investitionskosten.
Gesamten Bestand von belladonna anzeigen

Standort

belladonna, Kultur, Bildung und Wirtschaft für Frauen e.V.

Sonnenstraße 8
28203 Bremen
Telefon: +49 (0)421 703 534
Öffnungszeiten für das Archiv
Di 13.00 - 15.00 Uhr
Do 15.00 - 18.30 Uhr
Termine auch nach Vereinbarung möglich

Ich stimme der Nutzung von Google Maps zu.