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Noch kein Urteil im Strobl-Prozeß : Im 129a-Verfahren gegen die Journalistin wird noch einmal in die Beweisaufnahme eingestiegen. Aussagen von zwei BKA-Beamten zum "Wecker-Programm" werden überprüft
Verfasst von:
Hentschel, Gitti
in:
taz. die tageszeitung
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Einrichtung: | belladonna | Bremen |
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Verfasst von: | Hentschel, Gitti |
In: | taz. die tageszeitung |
Sprache: | Nicht einzuordnen |
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Die Aussagen der zwei Hauptbelastungszeugen gegen die Journalistin Ingrid Strobl, zwei Beamte des Bundeskriminalamtes, erwiesen sich als lückenhaft und widersprüchlich, zudem hatten sie wesentliche Ermittlungsschritte verschwiegen. In dem Prozess gegen Strobl wird daher nicht, wie geplant, am 6.Juni ein Urteil gesprochen, sondern die Beweisaufnahme erneut eröffnet. | |
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