Artikel
Die Europäische Union als Rechtsgemeinschaft und politische Gelegenheitsstruktur - Feministische Anfragen und Visionen
Verfasst von:
Gerhard, Ute
info
2000
,
Heft:
2
,
Band:
11
,
234-250 S.
Weitere Informationen
Einrichtung: | FrauenGenderBibliothek Saar | Saarbrücken |
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Verfasst von: | Gerhard, Ute info |
In: | Das Geschlecht der Europa |
Ausgabe: | 11(2000)2 |
Jahr: | 2000 |
Heft: | 2 |
Band: | 11 |
Maße: | 30530 30509 |
ZDBID: | 1062220-2 |
Sprache: | Nicht einzuordnen |
Beschreibung: | |
Vor dem Hintergrund des europäischen Einigungsprozesses, insbesondere einer zunehmenden Verrechtlichung der Beziehungen nicht nur der europäischen Staaten, sondern auch ihrer Bürger, stellt sich Ute Gerhard die Frage, was dieses neue Europa für Frauen bedeuten könnte. Dazu wird zunächst die Entwicklung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zu einer europäischen Rechtsgemeinschaft skizziert, die sich quasi "hinter unserem Rücken", nicht zuletzt auch im Bereich der Gleichstellungspolitik gebildet hat. Auch wenn diese auf europäischer Ebene versprochene Gleichberechtigung der Frau deshalb zu kritisieren ist, weil sie vorerst nur die gleichen Marktbedingungen garantieren soll und also nur die Frau als Arbeitnehmerin meint, so haben die gemeinsamen Richtlinien und insbesondere die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes inzwischen eine eigene Rechtssphäre geschaffen, die im europäischen Vergleich neue Standards für die Rechtsentwicklung in den Mitgliedstaaten gesetzt hat. Allerdings stellt sich damit die weitere Frage, wie diese Sphäre auch politisch zu nutzen ist, welche Partizipationschancen die Europäische Union gerade auch für Frauen eröffnet. Hierzu wird das Konzept der Bürgerrechte thematisiert, das nicht nur als Rechtsanspruch oder Rechtsgewährung von Interesse ist, sondern der Bürgerrechtspraxis zivilgesellschaftlicher AkteurInnen, europäischer Netzwerke und Projekte Aufmerksamkeit schenkt und damit auch die politischen Einflussmöglichkeiten von Frauen abschätzt. Allerdings - so die Autorin - wird sich die im Vertrag von Maastricht 1992 zum ersten Mal zugesicherte Unionsbürgerschaft für alle Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates vor allem darin zu bewähren haben, wie sie diesen neuen "Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts" in Europa gerade auch in ihrem Umgang mit Nicht-EU-Bürgern gestaltet. | |
Anmerkung: | |
Beigaben: Lit.angaben in Anm. | |
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