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Arzt darf Gründe verschweigen : Beschäftigungsverbot für Schwangere

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1999 , 1 Seite

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Einrichtung: DENKtRÄUME | Hamburg
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Bestell-Signatur: IV 10.1 Schwangerschaft
Jahr: 1999
Sprache: Deutsch
Beschreibung:
Laut einer Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12. März 1997 muss ein Arzt dem Arbeitgeber nur den Umfang eines Beschäftigungsverbots einer Schwangeren mitteilen, darf aber nicht die Gründe dafür offenlegen.
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DENKtRÄUME Hamburg

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