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Geschlechtergerechte Chancen auf staatlichen Ausgleich? Eine Aktenanalyse von Anträgen auf Opferentschädigung

Verfasst von: Blättner, Beate [weitere]
in:
2011 , Heft: 3 , Band: 3 , 138–147 S.

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Einrichtung: GenderOpen | Digital
Link: Volltext
Verfasst von: Blättner, Beate; Grundel, Anna
In:
Jahr: 2011
Heft: 3
Band: 3
ISSN: issn:1868-7245
Sprache: Deutsch
Beschreibung:
Wer gesundheitliche Folgen von Gewalt nachweisen kann, hat in Deutschland Anspruch auf die Übernahme von Heilbehandlung sowie Rentenleistungen durch den Staat. Opferentschädigung kommt allerdings nur Wenigen zugute. In einer Analyse aller im Jahr 2008 abgeschlossenen Akten (n=209) zum Opferentschädigungsgesetz (OEG) aus der Versorgungsregion Fulda und ergänzenden Experteninterviews wurde untersucht, ob die gesetzlichen Grundlagen und die Verfahrenspraxis zu einer strukturellen Chancengleichheit beider Geschlechter auf Entschädigung führen. Unter den in der Polizeistatistik erfassten Gewalttaten sind Männer eher von Gewalt im öffentlichen Raum, Frauen eher von familiärer beziehungsweise Partnergewalt betroffen. Opfer familiärer und Partnergewalt waren unter den Anträgen nach dem OEG unterrepräsentiert. Rechtliche Regelungen und die Verfahrenspraxis verringern Erfolgschancen eines Antrags bei familiärer beziehungsweise Partnergewalt. Dies spricht für eine strukturelle Benachteiligung von Frauen.
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Eine Kooperation des Margherita-von-Brentano-Zentrum an der Freien Universität Berlin, dem Zentrum für transdisziplinäre Geschlechterstudien an der Humboldt-Universität und zu Berlin und dem Zentrum für interdisziplinäre Frauen- und Geschlechterforschungan der Technischen Universität Berlin