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"Ous o Theos Synezeuxen, Anthropos me Chorizeto" : State, Church and Divorce from the Ottoman Empire to the Early Modern Greek State

Verfasst von: Doxiadis, Evedoxios
2020 , Heft: 1 , Band: 31 , 35-52 S.

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Einrichtung: FrauenGenderBibliothek Saar | Saarbrücken
Verfasst von: Doxiadis, Evedoxios
In: Ehe imperial
Ausgabe: 31(2020)1
Jahr: 2020
Heft: 1
Band: 31
Maße: 33976 30509
ZDBID: 1062220-2
Sprache: Nicht einzuordnen
Beschreibung:
Der Autor verfolgt in seinem Beitrag die Bestimmungen der orthodoxen Kirche bezüglich Ehescheidung von deren Grundlegung im byzantinischen Kirchenrecht über die osmanische Zeit (ab dem 15. Jahrhundert) bis zu dem 1832 errichteten Königreich Griechenland und vergleicht diese mit dem islamischen Scheidungsrecht. Ausgangspunkt seiner Überlegungen ist der Umstand, dass sich christlich-orthodoxe Frauen mit ihren Scheidungsklagen im Osmanischen Reich vielfach an das islamische Kadigericht wandten, obwohl sie auch nach orthodoxem Recht hätten geschieden werden können. Doxiadis arbeitet Gemeinsamkeiten, vor allem aber die Unterschiede im Eheverständnis, in den Regeln und in der geschlechtsspezifischen Logik von Scheidungsverfahren heraus. Das islamische Scheidungsrecht erwies sich als offener, da es keine Schuldhaftigkeit voraussetzte und Wiederverheiratung nicht untersagte. Manche der christlichen Frauen, die sich vom Kadi scheiden ließen, hatten ihre Ehe nach islamischem Recht geschlossen; andere wandten sich an das islamische Gericht, nachdem das Kirchengericht sie mit ihrem Ansinnen abgewiesen hatte. Sichtbar wird hier die situative Nutzung einer Institution über religiöse Grenzen hinweg, die von der orthodoxen Kirche zwar verurteilt und auf politischer Ebene bekämpft wurde, im Ergebnis aber zumeist anerkannt werden musste. Im unabhängigen griechischen Königreich unter bayerischer Regentschaft wurde das Rechtssystem zentralisiert, allerdings kein neues Zivilrecht eingeführt, so dass auf Gewohnheit zurückzugreifen war oder in deren Ermangelung auf das byzantinische Recht. Infolgedessen bestand der kirchliche Einfluss auf das Eherecht fort; die Zivilehe wurde in Griechenland erst 1982 eingeführt. So war das Scheidungsrecht im 19. Jahrhundert ein Spielball zwischen der Kirche und dem Staat.
Anmerkung:
Beigaben: Lit.angaben in Anm.
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