Archivgut
Akte
Nachlass Elisabeth Selbert
in:
Nachlass: Selbert, Elisabeth
1912 - 1996
,
14 Regalmeter
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Weitere Informationen
Einrichtung: | Archiv der deutschen Frauenbewegung | Kassel |
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In: | Nachlass: Selbert, Elisabeth |
Bestell-Signatur: | NL-P-11 |
Jahr: | 1912 - 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Beschreibung: | |
Biographische Daten: Die Politikerin und Juristin Elisabeth Selbert (1896 - 1986) war maßgeblich beteiligt an der Formulierung der Hessischen Verfassung und des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Als eine von vier Frauen neben 61 Männern im Parlamentarischen Rat sorgte sie vor allem für die Durchsetzung des Gleichberechtigungsparagraphen (Art. 3, Abs. 2: Männer und Frauen sind gleichberechtigt) und ging dadurch als "Mutter des Grundgesetzes" in die Geschichte ein. Bestandsbeschreibung: Der Nachlass, der dem Archiv der deutschen Frauenbewegung im Januar 2000 von der Familie Selbert als Schenkung übergeben wurde. Er dokumentiert Elisabeth Selberts Tätigkeit im Parlamentarischen Rat, in der Verfassunggebenden Landesversammlung von Groß-Hessen, im Hessischen Landtag, in den Gremien der Sozialdemokratischen Partei sowie in verschiedenen Vereinen und Verbänden. Er enthält außerdem private Korrespondenz, Unterlagen aus dem Jurastudium und dem Referendariat sowie Unterlagen aus ihrer beruflichen Tätigkeit als Anwältin. Neben Büchern, Zeitschriften und Broschüren gibt es zahlreiche Sammlungen von Zeitungsausschnitten zu juristischen, frauenpolitischen und allgemeinpolitischen Themen. Vieles davon scheint als Grundlage für Artikel und Vorträge gedient zu haben, zu denen sich auch Manuskripte und Notizen finden. Dem Nachlass beigefügt ist eine kleinere Sammlung Schriftgut ihres Ehemannes, des Landesrates Adam Selbert. Der Nachlass war verschiedentlich, jedoch nicht konsequent vorgeordnet, sowohl von Elisabeth Selbert selbst als auch nach ihrem Tod von Familienmitgliedern. Diese Vorordnung wurde weitmöglichst respektiert und übernommen, aber auch teilweise zugunsten der klareren Strukturierung und Nutzbarkeit des Nachlasses behutsam korrigiert. Die Klassifikation ist sozusagen die konsequente Fortführung der vorgefundenen Ordnungsansätze. Der Nachlass wurde mit Hilfe einer Förderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft aus dem Programm "Erschließung neuzeitlicher Nachlässe" und mit Eigenmitteln des Archivs der deutschen Frauenbewegung erschlossen. Die Bearbeiterinnen waren Cornelia Wenzel, Dr. Angela Pitzschke und Dr. Astrid Otto, unter Mithilfe von Dorothea Fricke-Drewitz. Die Erschließung wurde mit der Archivsoftware MIDOSA-Online (midosa.de) vorgenommen und später in FAUST migriert. Das Bibliotheksgut wurde in die Bibliothek des AddF integriert und ist über die AddF-Datenbank online recherchierbar. Nutzungsbedingungen: Das Archivgut, das im Archiv der deutschen Frauenbewegung verwahrt wird, kann 30 Jahre nach Schließung der Unterlagen benutzt werden, soweit dem nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Die Sperrfristen können unter bestimmten Bedingungen auf Antrag verkürzt werden. Siehe hierzu: Benutzungsordnung des AddF. |
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