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Kein Anspruch des Täters auf Widerruf von Äußerungen über sexualisierte Gewalt : Es besteht ein berechtigtes Interesse, im Familienkreis, in eine Psychotherapie oder im gerichtlichen Verfahren Äußerungen über erlebte sexualisierte Gewalt zu machen, auch wenn diese nicht bewiesen ist. Der als Täter genannte hat keine Anspruch auf Widerruf oder Schadenersatz.

in:
2000 , Heft: 4 , 179-181 S.
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Geografika:
BRD

Weitere Informationen

Einrichtung: TERRE DES FEMMES | Berlin
Signatur: Streit 4/2000
Verfasst von: Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf
Herausgegeben von: Verein "Frauen streiten für ihr Recht e. V."
In:
Ausgabe: 18(2000)4
Jahr: 2000
Heft: 4
ISSN: 0175-4467
Sprache: Nicht einzuordnen
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Standort

TERRE DES FEMMES - Dokumentationsstelle

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