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"Die Zunge, der Geistliche und das Weib" : Überlegungen zur strukturellen Bedeutung der Hexenbekenntnisse von 1500 bis 1700
Verfasst von:
Blackwell, Jeannine
in:
Der Widerspenstigen Zähmung
Innsbruck:
1986
,
95 - 112 S.
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Einrichtung: | Ariadne | Wien |
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Verfasst von: | Blackwell, Jeannine |
In: | Der Widerspenstigen Zähmung |
Jahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Beschreibung: | |
Das Hexenbekenntnis (auch Aussage, Geständnis, Urgicht, Vergechen genannt) gehört zu den wenigen handfesten Materialien, die in fast allen Hexenbekenntnissen vorkommen. Nicht nur die Constitutio criminalis Carolina (1532) verlangte vor der Hinrichtung als Beweis eine "ungezwungene Aussage", diese war auch für staatliche und kirchliche Institutionen ein wichtiges ideologisches Instrument, in dem die Angeklagten sich selbst beschuldigten. Die Struktur der Aussage als Selbstanklage - die inoffiziell öffentlich wurde - legt der Bevölkerung ein negatives weibliches Verhaltensmuster vor, das eng mit dem Weiblichkeitsideal späterer Jahrhunderte in Zusammenhang steht. Als frühestes Beispiel für säkulare Texte von Frauen der "wahren" Selbstbeschreibung stiften die Hexenaussagen eine problematische Tradition: die der von patriarchalischen Institutionen diktierten Frauenbekenntnisse, in denen die Sprache der Frauen auf ein passendes Format "zurechtgefoltert" wurde | |
Anmerkung: | |
Literaturangaben. - Im Anhang Dokumente (Protokolle, Geständnisse, Briefe) hingerichteter Frauen | |
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