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„Sofern besonderer Bedarf identifiziert wurde“ : Eine Analyse der Gewaltschutzkonzepte der Bundesländer im Hinblick auf den besonderen Schutzbedarf von LSBTI*-Geflüchteten
Verfasst von:
Träbert, Alva
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in:
Geschlecht, Migration und Sicherheit / Gastherausgeber*in: PD Dr. Katrin Meyer
Budrich UniPress Ltd.
,
2020
,
35-54 S.
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Geografika: | |
Weitere Informationen
Einrichtung: | Ariadne | Wien |
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Verfasst von: | Träbert, Alva; Dörr, Patrick |
In: | Geschlecht, Migration und Sicherheit / Gastherausgeber*in: PD Dr. Katrin Meyer |
Jahr: | 2020 |
Sprache: | Deutsch |
Beschreibung: | |
Gemäß EU-Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU ist Deutschland zur rechtlichen Verankerung geeigneter Maßnahmen bei der Unterbringung Geflüchteter sowie zur Identifizierung besonderer Schutzbedarfe verpflichtet. Lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche (LSBTI*) Geflüchtete werden in der Richtlinie nicht als besonders schutzbedürftige Gruppen benannt. Zwar hat die Bundesregierung 2017 bei der Ergänzung der bundesweiten Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften dem LSBTI*-Schutzbedarf durch einen Katalog spezifischer Schutzmaßnahmen Rechnung getragen, jedoch liegt die Kompetenz bezüglich der Unterbringung und des Gewaltschutzes bei den Bundesländern. Der Artikel analysiert daher die vorliegenden Gewaltschutzkonzepte der Bundesländer im Hinblick auf die Verankerung dieses besonderen Schutzbedarfs. LSBTI*-relevante Schutzmaßnahmen werden in Form von Clustern detailliert vorgestellt und so spezifische Bedarfe herausgearbeitet. Insgesamt verfügten im Beobachtungszeitraum (01.01.-10.03.2019) nur 9 von 16 Bundesländern über ein Gewaltschutzkonzept – diese verankerten im Schnitt weniger als ein Drittel der in den Mindeststandards beschriebenen LSBTI*-spezifischen Schutzmaßnahmen. | |
Anmerkung: | |
Enthält Literaturverzeichnis auf Seite 51-54 | |
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