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Keine Krankheit : Schwangeschaft
in:
07.08.1995
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Weitere Informationen
| Einrichtung: | DENKtRÄUME | Hamburg |
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| Bestell-Signatur: | IV 10.1 Schwangerschaft |
| Jahr: | 07.08.1995 |
| Sprache: | Deutsch |
| Beschreibung: | |
| Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts handelt es sich bei einer Schwangerschaft nur dann um eine Krankheit mit Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn "über das übliche Maß hinausgehende Beschwerden oder krankhafte Störungen" auftreten. Ist die Schwangere nach sechs Wochen weiterhin arbeitsunfähig, hat sie nur noch Anspruch auf Krankengeld. | |
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