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Keine Krankheit : Schwangeschaft

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07.08.1995 , 1 Seite
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Einrichtung: DENKtRÄUME | Hamburg
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Bestell-Signatur: IV 10.1 Schwangerschaft
Jahr: 07.08.1995
Sprache: Deutsch
Beschreibung:
Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts handelt es sich bei einer Schwangerschaft nur dann um eine Krankheit mit Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn "über das übliche Maß hinausgehende Beschwerden oder krankhafte Störungen" auftreten. Ist die Schwangere nach sechs Wochen weiterhin arbeitsunfähig, hat sie nur noch Anspruch auf Krankengeld.
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Standort

DENKtRÄUME Hamburg

Grindelallee 43
20146 Hamburg
Telefon: +49 (0)40 450 06 44
Öffnungszeiten
Di, Mi & Do 13.00 - 18.00 Uhr

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