Archivgut Akte

Bestand Deutscher Staatsbürgerinnen-Verband

in: Aktenbestand: Deutscher Staatsbürgerinnen-Verband
1835 - , ca. 22 Regalmeter

Weitere Informationen

Einrichtung: Archiv der deutschen Frauenbewegung | Kassel
In: Aktenbestand: Deutscher Staatsbürgerinnen-Verband
Bestell-Signatur: NL-K-08
Jahr: 1835 -
Sprache: Deutsch
Beschreibung:

Körperschaftsdaten: 1865 wurde in Leipzig der Allgemeine Deutsche Frauenverein (ADF) gegründet. Er war der erste überregional agierende Frauenverein im deutschen Raum und als solcher spielte er eine zentrale Rolle bei der Vernetzung der Frauen zum organisierten Einsatz für Frauenbildung und -erwerbstätigkeit. In der sich immer weiter ausdifferenzierenden Frauenverbandslandschaft, mit dem 1894 gegründeten Bund Deutscher Frauenvereine als Dachverband, verschob sich in den ersten zwei Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts der Schwerpunkt des ADF auf die Frauenarbeit in der Gemeinde. In den 20er Jahren gewann der Aspekt der staatsbürgerlichen Arbeit immer größere Bedeutung im Programm des ADF, so dass er sich 1928 umbenannte in Deutscher Staatsbürgerinnen-Verband E. V. - Allgemeiner Deutscher Frauenverein 1865. Unter diesem Namen löste er sich 1933 auf, um der Gleichschaltung durch die Nationalsozialisten zu entgehen (weiteres zum ADF siehe AddF-Findbuch Allgemeiner Deutscher Frauenverein). Nach dem zweiten Weltkrieg engagierten sich einige Frauen, darunter Else Ulich-Beil (1886-1965), die bereits während der Weimarer Republik im Vorstand des ADF gearbeitet hatte, in Berlin für die Wiedergründung des Deutschen Staatsbürgerinnen-Verbandes. Sie erfolgte am 22.12.1947, zunächst unter dem Namen "Notgemeinschaft 1947", da die Verwendung des Namens "Deutscher Staatsbürgerinnen-Verband" von der Alliierten Kommandantur nicht genehmigt wurde. Diese beschränkte auch den geografisch-organisatorischen Rahmen des Verbandes zunächst auf Groß-Berlin. Ab August 1949 gab der Verband die Zeitschrift "Die Staatsbürgerin" heraus. Sie erschien monatlich und berichtete unter anderem über aktuelle Themen und die Arbeit des Vereins. Diese war in den ersten Jahren, zunächst unter der Leitung von Else Ulich-Beil und ab 1952 von Nora Melle, geprägt von der besonderen Notsituation Berlins, der Notwendigkeit der Vernetzung und Positionierung in der wieder entstehenden Frauenverbandslandschaft in Deutschland sowie der Wiederaufnahme bzw. Herstellung internationaler Beziehungen. Die Bestrebungen des Staatsbürgerinnen-Verbandes zur Heranbildung staatsbürgerlicher Verantwortung und deren praktischer Umsetzung in der Leistung von sozialer Hilfsarbeit gingen Hand in den Hand mit den Interessen der westlichen Alliierten, die Demokratisierung Deutschlands voranzutreiben. So gab es eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Angestellten und Angehörigen der westlichen Alliierten, die nicht nur die Spendenakquise und -verteilung erleichterte, sondern auch dazu beitrug, gegenseitige Vorurteile abzubauen und weitere Verbindungen, z. B. in Gestalt der Internationalen Frauengruppe in Berlin, herzustellen. Ende der 50er Jahre / Anfang der 60 Jahre überwand der sich ab 1959 wieder "Deutscher Staatsbürgerinnen-Verband" nennende Verein die lokale Beschränkung auf Berlin und entwickelte sich allmählich zu einem Bundesverband mit Landes- und Bezirksgruppen in mehreren Bundesländern. Die erste Bundesvorsitzende wurde am 13.11.1960 Margarete Schuckert. Auch wurde der Verein nun selbständiges Mitglied der International Alliance of Women und entsandte Delegierte zu deren Veranstaltungen, die in verschiedenen europäischen und außereuropäischen Ländern stattfanden. Die besondere politische Lage Berlins und der sich im Bau der Mauer zuspitzende Ost-West-Konflikt spielte jedoch weiterhin eine wichtige Rolle in der Arbeit des Verbandes, der Ost-Flüchtlinge und - häftlinge unterstütze, Paketaktionen in die "Ostzone" organisierte und versuchte durch Einladung von Frauenverbänden aus Westdeutschland und dem Ausland auf die brisante Situation in der Stadt aufmerksam zu machen. Der Deutsche Staatsbürgerinnen-Verband leistete Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen seiner Veranstaltungen und Tagungen auch durch Ausstellungen, wie zum Beispiel 1975 zu Frauen im Parlament, und durch die Wahl zur Frau des Jahres, die er von 1982 bis 2009 ausrichtete. Seit 2015 bilden die Themen Zuwanderung und Belange von Frauen internationaler Herkunft den Schwerpunkt der Verbandsarbeit, der sich nach wie vor für die gleiche Teilhabe von Frauen und Männern in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft einsetzt.

Bestandsbeschreibung: Zur Vereinfachung wird in den folgenden Beschreibungen und Findbüchern der Verband und die zugehörigen Aktenbestände für den Zeitraum 1865 bis 1933 als "Allgemeiner Deutscher Frauenverein" bezeichnet, auch wenn dieser Namensteil 1928 an die zweite Stelle im Verbandsnamen rückte. Die Bezeichnung Deutscher Staatsbürgerinnen-Verband bezieht sich hier auf den Zeitraum nach 1947, auch wenn der Verband gezwungenermaßen zunächst unter dem Namen "Notgemeinschaft 1947" und später Staatsbürgerinnen-Verband agierte. 2016 übergab der Deutsche Staatsbürgerinnen-Verband seinen Archivbestand an das Archiv der Deutschen Frauenbewegung. Der bedeutende Bestand enthält sowohl Akten des Deutschen Staatsbürgerinnen-Verbandes selbst, als auch Teilnachlässe von Louise Otto-Peters und dem Allgemeinen Deutschen Frauenverein, einen Nachlasssplitter von Dorothee von Velsen sowie kleinere Sammlungen zu Auguste Schmidt, Gertrud Bäumer und Nora Melle. Aktenbestand Deutscher Staatsbürgerinnen-Verband: Der Aktenbestand des Deutschen Staatsbürgerinnen-Verbandes hat bisher einen Umfang von ca. 17 Regalmetern. Die Überlieferung beginnt mit der Wiedergründung des Verbandes 1947, reicht bis in die jüngere Vergangenheit und wird fortlaufend durch weitere Aktenabgaben des Verbandes ergänzt. Das Schriftgut enthält sowohl Dokumente des Bundesverbandes als auch der Landesgruppe Berlin. Die Aktivitäten anderer Landes- und Bezirksgruppen sind u. a. durch Korrespondenzen, Rundschreiben und Berichte überliefert. Zahlreiche Quellen geben Aufschluss über die Arbeit des Verbandes, wie zum Beispiel die Flüchtlingshilfe in den 1950er Jahren, die Organisation von staatsbürgerlichen Tagungen oder die Wahl zur Frau des Jahres. Im Schriftverkehr und in Unterlagen zu Veranstaltungen spiegelt sich auch die Zusammenarbeit der Staatsbürgerinnen mit anderen Frauenverbänden, wie der Arbeitsgemeinschaft Berliner Frauenverbände, dem Deutschen Frauenring oder der International Alliance of Women. Auch zu den Einrichtungen der Organisation wie der Bibliothek und dem Archiv sind Quellen enthalten. Zudem umfasst der Bestand Unterlagen zur Vereinsgeschichte sowie Sammlungen zur Frauenbewegung und zu den im Verband engagierten Frauen. In Ergänzung zu den Schriftquellen enthält der Nachlass auch einige Objekte und Plakate sowie ein umfangreiches Fotoarchiv mit über 1000 Bildern, die teilweise als Einzelfotos, teilweise in Alben überliefert sind. Es handelt sich neben Gruppenbildern und Portraits verschiedener Frauen vor allem um Szenenaufnahmen von Veranstaltungen des Vereins. Einblick in die Aufbaujahre des Verbandes um 1950 geben hier unter anderem drei Fotoalben, in denen auch zahlreiche bekannte Protagonistinnen der Frauenbewegung in Aktion zu sehen sind, wie zum Beispiel Nora Melle, Else Ulich-Beil, Dorothee von Velsen, Marie Elisabeth Lüders, Theanolte Bähnisch und Annelise Glaser. Teilnachlass Louise Otto-Peters: siehe AddF - Findbuch Louise Otto-Peters; Teilbestand Allgemeiner Deutscher Frauenverein (ADF): siehe AddF - Findbuch: Allgemeiner Deutscher Frauenverein (ADF); Nachlasssplitter Dorothee von Velsen: siehe AddF - Findbuch: Dorothee von Velsen; Sammlung Auguste Schmidt (03.08.1833 - 10.06 1902): Die Sammlung zu Auguste Schmidt, mit 0,1 Regalmetern, besteht vorwiegend aus sekundären Materialien zu ihrer Biographie. Hierzu gehören unter anderem Kopien von Dokumenten aus dem Familienarchiv Schmidt-Wegener, verschiedene biographische Aufstellungen sowie einige Artikel zum Leben der zweiten ADF - Vorsitzenden. Weiterhin gibt es Unterlagen zur Gedenktagung für Auguste Schmidt 2002 in Leipzig. Von Auguste Schmidt selbst ist lediglich ein Brief an die Vorstandsmitglieder des ADF vom 6. April 1897 enthalten. Sammlung Nora Melle (24.10.1899 - 06.08.1959): Die Sammlung zu Nora Melle umfasst 0,25 Regalmeter Akten aus den 1950er und 1960er Jahren. Sie enthält unter anderem einige Manuskripte von Nora Melle sowie verschiedene Materialien zum Büro zum Studium der USA, zur Internationalen Frauentagung in Bad Reichenhall 1950 sowie zu Gründung und Anfangsjahren des Informationsdienstes für Frauenfragen. Berichte und Korrespondenzen, unter anderem mit verschiedenen Frauenverbänden und der Abteilung für Frauenangelegenheiten des Amerikanischen Hochkommissars (HICOG), geben Aufschluss über die Arbeit von Nora Melle und ihren Kolleginnen in der Nachkriegsfrauenbewegung. Sammlung Gertrud Bäumer (12.09.1873 - 25.03.1954): Die Sammlung zu Gertrud Bäumer hat eine Laufzeit von 1902 bis 2000. Sie umfasst 0,1 Regalmeter Archivalien, darunter einige Abschriften von Gedichten und Briefen Gertrud Bäumers sowie ein maschinenschriftliches Manuskript zu ihrer Ansprache auf einer Friedenskundgebung am 21. Juni 1929. Weiterhin enthält sie verschiedene Artikel über Gertrud Bäumer, Materialien zu ihrem 80. Geburtstag und zur ihrer Trauerfeier sowie einige Fotos und Abbildungen zu Gertrud Bäumer und anderen Aktiven der ersten Frauenbewegung. Die gesamten Archivbestände des Deutschen Staatsbürgerinnen-Verbandes wurden zwischen 2016 und 2019 im Rahmen des vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderten Projektes "Gestern virtuos, morgen virtuell. Erschließung und Digitalisierung von historischen Dokumenten der deutschen Frauenbewegung" bearbeitet und verzeichnet. Die enthaltenen Teilnachlässe von Louise Otto-Peters und vom Allgemeinen Deutschen Frauenverein wurden zudem in Einzelblattverzeichnung erschlossen, digitalisiert und wenn nötig restauriert. Die Digitalisate sind - soweit dies rechtlich möglich ist - im META-Katalog (meta-katalog.eu) des i.d.a. Dachverbandes online zugänglich. Das Archivgut, das im Archiv der deutschen Frauenbewegung bewahrt wird, kann 30 Jahre nach Schließung der Unterlagen benutzt werden, soweit dem nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Die Sperrfristen können unter bestimmten Bedingungen auf Antrag verkürzt werden. Siehe hierzu: Benutzungsordnung des AddF.
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